Die erforderlichen Papiere im Kfz-Bereich kennt hoffentlich ein jeder Autofahrer. Doch wie verhält es sich auf dem Wasser? Welche Unterlagen sind in Deutschland auf einem Motorboot mitzuführen?
Einmal den Führerschein und die Fahrzeugpapiere bitte! Diese Aufforderung hat eigentlich jeder Autofahrer schon einmal gehört, der in eine Verkehrskontrolle geraten ist. Im Alltag sind die Kontrollen auf dem Wasser durch die Polizei seltener als durch die Kollegen an Land. In der Regel gehen diese bei einer Routineüberprüfung auch »harmonischer« vonstatten. Wir sind doch alle Wassersportler, auch die Damen und Herren in ihren blau-weißen Uniformen und der Bootskennzeichnung WSP. Wenn kein Regelverstoß vorliegt, hat der Skipper auch keinen Grund, etwas zu befürchten. Aber welche Dokumente gehören nun an Bord?
Grundsätzlich muss natürlich der entsprechende Führerschein für das Fahrtgebiet mitgeführt werden. Dies gilt ab einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW, gleichbedeutend mit 15 Pferdestärken, auf den meisten Wasserstraßen in Deutschland. Der Sportbootführerschein See gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen, während sein Pendant – der Binnenschein – auf allen Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich ist. Es muss hierbei bedacht werden, dass einige Reviere ihre eigenen Regelungen haben, was die Befähigung und auch die maximale Motorenleistung für führerscheinfreies Boating angeht. Das Bodenseeschifffahrtspatent und das Rheinpatent stellen diese Eigenheiten in Deutschland dar. Im europäischen Ausland wird grundsätzlich der amtliche deutsche Führerschein verlangt, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. In einigen Ländern liegt die Freigrenze für lizenzloses Fahren höher als in unseren heimischen Gefilden. In anderen Staaten aber auch weit unter dem erst vor drei Jahren von 3,68 auf 11,03 kW erhöhten deutschen Limit. Neben dem benötigten Führerschein empfehlen wir, auch den Personalausweis mitzuführen, damit der Rudergänger sich im Zweifelsfall als Besitzer der Befähigung ausweisen kann. Denn mal ganz ehrlich, viele Fotos in den Scheinen – ich schließe meine eigenen da nicht aus – sind mittlerweile uralt. Da hat es die Wasserschutzpolizei wesentlich einfacher, wenn ein weiteres persönliches Dokument zur Identifizierung vorgelegt werden kann.
Den ganzen Artikel lesen Sie in SKIPPER 05/2015.
Text: Stefan Steinkröger