Ein auf Boot und Zugfahrzeug abgestimmter Trailer garantiert Transportsicherheit und Mobilität beim Entdecken neuer Wassersportreviere. Worauf sollte man bei der Anschaffung eines Trailers achten und welche Trends gibt es im modernen Trailer-Bau?
Beim Bootstransport oder dem Slippen mit Trailern kommt es immer wieder zu gefährlichen Pannen, die bei optimaler Abstimmung zwischen Zugfahrzeug, Trailer und Boot vermeidbar gewesen wären. Um zu erfahren, was man bei der Anschaffung eines geeigneten Trailers beachten sollte, haben wir den Anhänger-Experten und Metallbau-Meister Roland Kuhz (37) im mecklenburgischen Bad Doberan besucht. Für die High-Tech-Sonderkonstruktion eines 3,5-Tonnen-Bootstrailers gewann Roland Kuhz 2018 den Deutschen Metallbau-Preis. In unserem Beitrag stehen keine Tests und Vergleiche im Vordergrund, sondern praktische Tipps und Empfehlungen zur Anschaffung eines Bootsanhängers.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen geregelt, um sich mit einem Bootstrailer im Straßenverkehr zu bewegen. Das bedeutet für uns Skipper in der Praxis, einen Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse BE (Zugfahrzeug 3,5 t und Anhänger 3,5 t) oder als Kompromiss die relativ neue Zusatzerlaubnis B96 für ein maximal zulässiges Gesamtgewicht des ganzen Zuges bis zu 4,25 t in der Tasche zu haben. Wer allerdings einen Führerschein der Klasse C1E besitzt, der ist auf der absolut sicheren Seite und darf mit Gespannen bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs sein.
Desweiteren darf das Boot nicht breiter als 2,55 m sein und das Gesamtgewicht von Boot und Trailer darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen. Dass für Bootsüberbreiten bis zu 3,00 m Sondergenehmigungen möglich sind, sei der Vollständigkeit halber ebenfalls erwähnt. Bevor wir zur praktischen Auswahl unseres Trailers kommen, wollen wir uns noch mit dazugehörigen Begriffen wie Anhängelast, Gesamtgewicht, Nutzlast, Achslast und Stützlast beschäftigen. Die Anhängelast defi niert jene Last, die unser Zugfahrzeug ziehen darf. Sie ist in den Feldern O.1 und O.2 der Kfz-Zulassungspapiere vermerkt (zum Beispiel gebremst 2.000 kg, ungebremst 750 kg).
Übersteigt das Gesamtgewicht des Trailers aus Eigengewicht (Leergewicht) plus Nutzlast (Gewicht des Bootes mit Ausrüstung und Motor) die zulässige Anhängelast, müssen wir ein stärkeres Zugfahrzeug einsetzen. Besondere Aufmerksamkeit kommt vor allem der Stützlast zu. Diese bezeichnet das auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges wirkende Gewicht des Trailers. Die maximale Stützlast ist wiederum in der Betriebserlaubnis des Anhängers sowie in der Zulassung des Zugfahrzeuges vermerkt.
In der Regel liegt der Wert bei etwa 75 kg. Unterscheiden sich die Werte für die maximale Stützlast am Anhänger und Zugfahrzeug, zählt immer der niedrigere Wert. Im Übrigen darf die Stützlast laut StVZO, §44, nicht weniger als vier Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, mindestens aber 25 kg…
Den kompletten Artikel lesen Sie in SKIPPER Bootshandel 04/2020!
Text: Rex Schober