Wahrscheinlich ist anschließend der Vater ins kalte Wasser gesprungen oder fiel von Bord, als er seinen Junior aus dem Wasser ziehen wollte. Das führerlose Boot fuhr im Standgas weiter. Von Augenzeugen wurde die Wasserpolizei verständigt. Die Beamten fanden das bewusstlose Kind im Wasser. Es starb aber am folgenden Tag im Krankenhaus in Zürich. Vom Vater fehlte zunächst jede Spur. Polizeitaucher bargen später seine Leiche aus 66  m Tiefe. Dieser Unfall auf dem Vierwaldstätter See wäre sicherlich anders ausgegangen, wenn das Kind eine Schwimmweste angelegt hätte. Denn sicher ist: Wer eine Schwimmweste trägt, geht nicht unter. Und mit einer Kinderschwimmweste kann ein Kind viel schneller wieder an Bord gezogen werden, als wenn es sich nur durch Schwimmbewegungen an der Oberfläche hält. Leider sind auch schon Kinder ertrunken, die die Prüfung für das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ abgelegt hatten. Was im Hallenbad möglich ist (für das „Seepferdchen“ wird aber nur verlangt, dass das Kind 25 m weit schwimmen kann), muss nicht unbedingt auch im kalten Wasser der Ostsee oder auf einem Schweizer See funktionieren.
Den ganzen Bericht lesen Sie in Skippper 10/2011