Landanschluss

Feine Sache. Noch mehr Saft

In der letzten Ausgabe erläuterten wir, wie die Batteriekapazität an Bord den gestiegenen Verbräuchen der Endgeräte angepasst werden kann. Heute gehen wir auf den komfortablen Landanschluss ein.

Wer denkt, es reiche aus, nur ein 230-Volt-Kabel an Bord zu zerren und ein Ladegerät oder einen anderen Endverbraucher damit zu betreiben, tut sich keinen großen Gefallen. Einerseits besteht in der feuchten Umgebung des Bootes die Gefahr eines Stromschlages, andererseits kann bei Verpolung eine elektrolytische Korossion an Antrieben und den Rümpfen von Stahlbooten einsetzen. Beides sieht nicht nur nicht gut aus, es führt auch zu teuren Reparaturen oder gar zum Totalverlust.

Dabei ist der sichere und korrekte Aufbau eines 230-Volt-Landanschlusses weder Hexenwerk noch überaus kompliziert zu realisieren. Wer aber keine Erfahrungen mit Elektrizität hat, überlässt die letztendliche Installation besser einem ausgewiesenen Fachmann. Am Anfang steht auch hier die Planung, soll heißen, zunächst muss der Energiebedarf in Form einer Energie-Bilanz ermittelt werden. Wie das geschieht, erläuterten wir detailliert in SKIPPER 01.2014. Die Zusammenstellung der erforderlichen Komponenten hängt wiederum von den ganz persönlichen Gepflogenheiten an Bord ab. Der komplette Aufbau, beginnend bei der Eingangssteckdose bis hin zum Kabelquerschnitt und die sichere Art der Verlegung ist in den Normen DIN 57100 Teil 721 und der gleichlautenden VDE 57100 Teil 721 geregelt. Sicherheit steht hier an vorderster Stelle, denn von der mit 50 Hz getakteten 230-Volt-Anlage kann bei Missachtung der Vorschriften Lebensgefahr ausgehen. Fehlerhafte Verbindungen und zu klein bemessene Querschnitte können zu Stromschlägen, Kurzschlüssen und letztlich zu Bränden führen. In den Statistiken der Boots- und Yachtversicherer rangieren durch Kurzschluss verursachte Brände an Bord an erster Stelle, noch weit vor Verpuffungen durch die Benzin- oder Gasanlage.

Die Einspeisung des Landstroms erfolgt über eine spritzwassergeschützte und geprüfte CEE-Steckdose. Unmittelbar dahinter muss eine Potenzialausgleichsleitung mit mindestens vier Millimetern Querschnitt als Erdung geschaltet sein. Das gesamte Leitungsnetz muss dreiadrig mit einem Querschnitt von mindestens 1,5 Millimetern ausgeführt werden. Alle Kabel werden in Kanälen oder Leerrohren geführt, die wiederum mit den Kürzeln BCF oder ACF beschriftet werden. Die 230-Volt-Verdrahtung darf nicht zusammen mit dem 12-Volt-Bordnetz in den gleichen Kanälen verlegt sein, sondern beide Netze müssen klar getrennt sein. Grundsätzlich wird der gelb-grüne Schutzleiter durch sämtliche Anschlüsse geführt und mit dem entsprechenden Kontakt des Endverbrauchers verbunden. Die gesamte 230-Volt-Anlage wird mit einem Fehlerstromschutzschalter abgesichert. Dieser FI-Automat unterbricht im Ernstfall den Stromkreis, bevor ein lebensbedrohliches Herzflimmern beim Benutzer eines elektrischen Gerätes eintreten kann. Als »Pipeline« zwischen der Bord-CEE-Steckdose und der am Steg kommt eine dreiadrige Gummischlauchleitung mit einem Aderquerschnitt von mindestens 2,5 Millimetern zum Einsatz. Dieses Kabel darf nicht länger als 20 Meter sein, was in der Praxis schon mal zu Problemen führen kann. Wer mit seinem zehn Meter langen Boot nur mit dem Bug voraus in die Box fahren kann, die Eingangssteckdose sich jedoch wie oftmals üblich am Heck befindet, dem fehlen eventuell wichtige Meter zur landsei-tigen Stromzapfstelle. Ein zweites Kabel als Verlängerung wäre die einfachste Lösung des Problems, das ist jedoch aus gutem Grund verboten. Die Verbindung ist nicht sicher und bei Regen besteht die Gefahr eines Kurzschlusses. Professionell ausgeführte Landstromanlagen verfügen deshalb über eine zweite Einspeisequelle im Bugbereich, etwa im Ankerkasten. Wer diese komfortable Lösung wählt, muss aber zusätzlich einen Wahlschalter zwischen den beiden Einspeispunkten verbauen.

Den ganzen Artikel lesen Sie in SKIPPER 10/2014
Text: Klaus Schneiders

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