Kroatien: Yacht-Nachversteuerung

Da der EU-Beitritt Kroatiens im Sommer 2013 bevorsteht, müssen Boote und Yachten von EU-Bürgern, die bisher unversteuert in dem Land liegen, nachversteuert werden. Dazu wurde von der kroatischen Regierung am 30. November 2012 ein Gesetz zur Nachversteuerung von Yachten verabschiedet, das ab 1. Januar 2013 in Kraft ist. Die Möglichkeit der Nachversteuerung ist bis 31. Mai 2013 befristet. Festgelegt wurde ein Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. Außerdem sind 1,7 Prozent Zoll zu entrichten. Mit der Nachversteuerung soll auch die Eintragung der Yacht in das kroatische Bootsregister verbunden sein. Damit sollen nach Auffassung der kroatischen Regierung die so behandelten Yachten dann nach dem EU-Beitritt des Landes als EU-versteuert gelten. Allerdings sind viele Punkte in dem Verfahren noch nicht endgültig geklärt. Beispielsweise gehören Boote und Yachten bisher nicht offiziell zu den Waren, für den der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent eigentlich gültig ist. Es ist also noch unklar, ob die kroatische Regelung überhaupt mit dem EU-Mehrwertsteuerrecht vereinbar ist. Offen ist auch die Frage, ob Yachten nachversteuert werden müssen, die sich bereits länger als acht Jahre in Kroatien befinden. Bei Staaten, die der EU schon beigetreten sind, war das bisher nicht der Fall. Die Fragen, wie hier verfahren werden kann, müssen demnach zunächst noch auf EU-Ebene geklärt werden. Deshalb sollten Eigner nichts überstürzen und wegen der immer noch bestehenden Rechtsunsicherheit abwarten, bis die jetzt von der kroatischen Regierung getroffene Regelung auch wirklich zur Anwendung kommen darf. Unklar ist außerdem noch der komplette Ablauf der Versteuerung. Möglicherweise werden hier Firmen mit der Abwicklung beauftragt. Der Skipper-Redaktion liegen bereits Angebote vor, wo dieser Service mit kroatischen Partnern angeboten wird. In Anbetracht der momentan noch unklaren Rechtslage sollten Eigner sich aber zunächst über den aktuellen Stand informieren, bevor sie sich für solche Angebote entscheiden. Informationen zum aktuellen Stand gibt es beim Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. unter www.bvww.org