Der vom Hydrographischen Institut Kroatiens herausgegebene Tidenkalender 2012 ist jetzt erschienen und kann über die amtlichen Vertriebsstellen bezogen werden. Auf der Homepage des kroatischen Hydrographischen Instituts können die gezeitenbedingten Wasserstandshöhen einiger kroatischer Häfen tabellarisch und als Grafik jeweils für einen Zeitraum von 7 Tagen kostenlos eingesehen werden. Als Bezugsorte sind vorhanden (von N nach S): Rovinj, Bakar, Zadar, Split, Ploce und Dubrovnik. Zu jedem Bezugsort sind einige Anschlussorte angegeben. Die Internet-Adresse ist www.hhi.hr. Die Seite ist in kroatischer und englischer Sprache aufrufbar. (Quelle: MPI 10/2011)
15-PS-Grenze beim Führerschein im Gespräch
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich Ende November auf einen Antrag geeignet, um der Sportschifffahrt in Deutschland neue Impulse zu geben. Der Bundestag sollte Mitte Dezember über den zwölf Punkte enthaltenden Antrag entscheiden. Die wichtigsten Forderungen sehen eine Lockerung der Führerscheinpflicht, den Ausbau der Charterscheinregelung und eine verbesserte Ausbildung vor. Die Grenze der Führerscheinpflicht auf dem Wasser soll von derzeit 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) angehoben werden. Hintergrund der Überlegungen sei, den Einstieg in den motorisierten Wassersport zu erleichtern. Zudem soll die deutsche Führerscheinpflicht an ein durchschnittliches europäisches Regelungsniveau angeglichen werden. Ebenfalls thematisiert wird in dem Antrag eine Erweiterung der Charterscheinregelung, um die bereits bestehenden Reviere besser miteinander vernetzen zu können.
Reiseempfehlung für Island geändert
Als Reaktion auf das Ergebnis einer verdeckten Untersuchung der Internationalen Wal-und Delfinschutzorganisation WDCS und des Animal Welfare Institutes (AWI), die belegte, dass Touristen am isländischen Flughafen von Keflavik unter falschen Angaben Walfleisch angeboten wurde, hat das Auswärtige Amt seine Reisempfehlungen für Island-Touristen geändert. Island-Reisende werden durch die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes verstärkt darauf hingewiesen, dass die Einfuhr von Walfleisch nach Deutschland verboten und strafbar ist. Vertreter von WDCS und des AWI hatten vor wenigen Monaten Zwergwal-Steaks im „Inspired by Iceland“-Geschäft in der Abflughalle des Flughafens Keflavik kaufen können. Dabei wurde den Testkäufern mitgeteilt, ein Import der Walfleisch-Produkte in die USA sei legal. Tatsächlich droht den Käufern wegen illegalen Handels mit Wildtierprodukten jedoch eine strafrechtliche Verfolgung. Das Gleiche gilt für Reisende, die Walfleisch in ein Land der Europäischen Union einführen. Auch die zuständigen Behörden in Großbritannien und den USA hatten als Reaktion auf den Bericht ihre Reisehinweise geändert. Weitere Informationen: www.walfang.org
Sportbootführerschein: Neue Prüfungsordnung
Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, werden ab dem 1. Mai 2012 die Fragenkataloge zum Erwerb der Sportbootführerscheine See und Binnen auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellt. Die Veröffentlichung der neuen Fragenkataloge erfolgt Ende November zunächst im Verkehrsblatt, dann auf dem elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem ELWIS der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (www.elwis.de). Das modulare System wurde erweitert. Wer bereits einen der beiden Scheine erworben hat, ist bei der Prüfung zum anderen Befähigungsnachweis von der Beantwortung der Basisfragen befreit. Aufgewertet wird beim Sportbootführerschein See die Navigationsaufgabe. Auch die praktische Prüfung wird erweitert. Inhaber des Binnenscheines müssen hier nur die Pflichtmanöver für den Seeschein absolvieren. Inhaber des Sportbootführerscheines See bleiben weiterhin beim Erwerb des Binnenscheines von der praktischen Prüfung befreit. Zukünftig wird die praktische Prüfung wohl länger dauern. Die Möglichkeit, beide Scheine am selben Tag zu erwerben, wird erschwert, da das Ergebnis der Prüfung für den Sportbootführerschein See erst vorliegen muss.
DGzRS – Zwischenbilanz für 2011
Die DGzRS hat die Zwischenbilanz für 2011 vorgelegt. Bis November rückten die Seenotretter demnach zu 1958 Einsätzen aus. Dabei wurden 53 Menschen aus Seenot gerettet, 1238 Menschen aus drohender Gefahr befreit, 383 Mal erkrankte oder verletzte Menschen von Seeschiffen, Inseln oder Halligen zum Festland transportiert, 58 Schiffe und Boote vor dem Totalverlust bewahrt, 896 Hilfeleistungen für Wasserfahrzeuge aller Art erbracht sowie 487 Einsatzanläufe und Sicherungsfahrten absolviert. Zudem liefen die Boote 2556 Mal zu Kontrollfahrten aus. Eine stolze Bilanz.
Rettungswesten-Wartung: Gefährliche Patronen
Techniker eines Mitgliedsunternehmens des Fachverband Seenot-Rettungsmittel e. V. (FSR) haben an einer Rettungsweste eine hoch gefährliche Entdeckung gemacht. Statt der Original-Kohlendioxidpatrone eines Herstellers war in die Auslöseautomatik eine Patrone eingeschraubt, die üblicherweise in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) verwandt wird. Sie weist einen gravierenden technischen Unterschied auf, der im Ernstfall eine tödliche Folge haben kann: Die RWA-Patrone besitzt im Inneren ein Steigrohr. Das hat zur Folge, dass die Flasche hängen muss, um im Falle der Auslösung ihr Gas abzugeben. Auf den Kopf gestellt, kann Kohlendioxid aus dieser Patrone rein physikalisch nur über einen sehr langen Zeitraum hinweg entweichen. Die Original-Patronen von Rettungswestenherstellern haben kein Steigrohr und blasen die Rettungsweste in Sekundenschnelle auf, sobald sie aktiviert werden. FSR-Vorsitzender Ralf-Thomas Rapp: „Wäre der Ernstfall eingetreten und jemand mit dieser Rettungsweste samt Steigrohr-Patrone ins Wasser gesprungen, wäre der Auftriebskörper mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufgeblasen worden.“ Er hat auch eine Vermutung, wie es zu dieser Panne gekommen sein muss: „Wahrscheinlich wurde die Rettungsweste zuvor von einer nicht autorisierten Station gewartet.“ Die so unterschiedlichen Kohlendioxid-Patronen sind äußerlich nahezu gleich und können somit verwechselt werden. Lediglich an der Gravur „Steigrohr“ ist ein Unterschied zu erkennen, jedoch sind Größe, Gewinde und Füllmenge identisch. „Hier war jemand am Werk, der um die Folgen der unterschiedlichen Technik nicht wusste. Einem von den Herstellerunternehmen ausgebildeten und zur Wartung autorisierten Wartungstechniker wäre eine solche Panne nicht unterlaufen“, so Rapp.
Port Adriano fertiggestellt
Nach dem Beginn der Hafenerweiterung im Jahre 2007 befindet sich der mehr als 80 Millionen teure Ausbau des seit 1992 bestehenden mallorquinischen Yachthafens Port Adriano unmittelbar vor dem Abschluss. Die ersten Geschäfte in der Shopping- und Restaurantmeile wurden mittlerweile eröffnet. Mit etwa 400 bereits bestehenden und der Schaffung von 82 neuen Liegeplätzen, die für Superyachten von mindestens 40 m Länge reserviert sind, gehört Port Adriano fortan zu den exklusivsten Bootshäfen am westlichen Mittelmeer. Die verkehrsgünstig gelegene Marina bei El Toro im Südwesten der Balearen-Insel Mallorca lockt mit vielen Annehmlichkeiten. Beispielsweise gibt es ein großes, unterirdisches Parkdeck. Nähere Informationen unter www.portadriano.com
Floating Dutchman
Wer Amsterdam per Boot erkundet, der kann seit dieser Saison mit einer ungewöhnlichen Begegnung rechnen. Der „Floating Dutchman“ hat seinen fahrplanmäßigen Dienst aufgenommen und startet zu zweistündigen Rundfahrten am Flughafen Schiphol. Das besondere an dem Bus ist, das auch ein Grachtentörn ohne umsteigen zum Programm zählt. Der Amphibienbus ist eine niederländische Entwicklung. Weitere Informationen zum Bus und über die Tour unter www.floatingdutchman.nl
Fontane-Tour ab Oktober
Zum speziellen Repertoire von Yacht Charter Heinzig gehören geführte Themen-Touren, die sich seit mehreren Jahren großer Beliebtheit erfreuen. Auch zum Abschluss der laufenden Saison bieten Charteryacht-Profi Wolfgang Heinzig und seine Crew einen dieser Entdecker-Törns mit facettenreichem Rahmenprogramm an - es handelt sich um die vom 7. bis 16. Oktober terminierte Fontane-Tour. Mit voraussichtlich sechs komfortabel ausgestattenen Stahlverdrängern aus der Leihschiff-Flotte von Yacht Charter Heinzig wandelt man auf den Spuren des großen deutschen Schriftstellers. Von der Heinzig-Charterbasis im brandenburgischen Töplitz geht es zunächst nach Potsdam und Köpenick. Nach einem Abstecher in den Spreewald werden die Ortschaften Teupitz und Bad Saarow am Scharmützelsee angelaufen. Weitere Stationen der Reise sind Zeuthen und Spandau. Buchbar sind komplette Yachten, auf denen der Chartergast selbst das Ruder übernimmt, oder auch einzelne Mitfahrgelegenheiten. Nähere Informationen unter www.heinzig.de
Brandstiftung
Von einer „verworrenen Motivlage“ sprach der Richter, eindeutig war hingegen das Resultat: Zwei Sportboote im Plochinger Neckarhafen waren am 31. Oktober 2010 komplett ausgebrannt, ein Schlauchboot zerstört, weitere Boote wurden beschädigt. Auf das Feuer folgte eine Anklage wegen Brandstiftung und Betruges. Der Täter war geständig und kam mit dem Urteil vom 1. Juli 2011 – anders als die Yachten und das Schlauchboot – relativ glimpflich davon. Ein Hobbykapitän der besonderen Art hatte am 31. Oktober 2010 um 5 Uhr morgens sein im Hafen auf einem Trailer abgestelltes Boot mit Benzin übergossen und angezündet. Eine „riesige Flamme und riesige Hitze“ hätte es daraufhin auf der Beneteau Flyer 650 Cabin gegeben, so der Brandstifter vor Gericht. Die Feuerwehr war mit vier Fahrzeugen und 28 Mann vor Ort. Die Feuerwehrmänner konnten aber nicht verhindern, dass das Feuer sich ausbreitete. Nur einen Meter neben dem Trailer hatte ein Clubkamerad sein Boot, eine Bayliner Cierra 2355, auf einem Trailer geparkt. Diese ging ebenfalls in Flammen auf. Er hätte billigend in Kauf genommen, dass auch andere Boote beschädigt würden, warf Richter Matthias Rummel dem Angeklagten vor. Tatsächlich lernt man beim Sportbootführerschein nicht, dass man sich auch beim Manöver des Brandstiftens von anderen Schiffen gut klarhalten müsse. 80 000 € hatte das vorsätzlich gelegte Feuerchen insgesamt gekostet. Höchst ungewöhnlich an der Aktion allerdings ist: Der 29-jährige Brandstifter hatte bereits vor der Gerichtsverhandlung seinen Clubkameraden ihre Verluste ersetzt. Sieben Zeugen bestätigten vor Gericht, dass sie ihre geltend gemachten Summen bereits erhalten hatten. Woraufhin der Richter entschied, dass der Täter seinerseits ein „auf Bewährung“ zur 18-monatigen Haftstrafe erhalten solle, dazu allerdings noch 120 Stunden Sozialarbeit. Offenbar hatte der 29-jährige kein Lust mehr auf Bootstouren auf dem Neckar mit seiner Flyer 650 Cabin, dafür aber enorme Gelüste auf die Versicherungssumme in Höhe von 38 000 €. Bei einem Verkauf des Bootes hätte er nur etwa 25 000 € erwarten können, erklärte er später vor dem Amtsgericht Esslingen. Anders als die Tat vermuten lässt, lebte der Brandstifter anscheinend in geordneten finanziellen Verhältnissen, sonst wären die Geschädigten wahrscheinlich leer ausgegangen. Die Brandstiftung sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, erklärte der Täter vor Gericht. Brandschäden durch Kurzschlüsse werden tatsächlich von einer Kaskoversicherung reguliert, Kurzschlusshandlungen hingegen nicht. In seinem Club sei er beliebt gewesen. Auch auf Landesebene hatte er sich für den Wassersport eingesetzt. Bis zu dieser Brandstiftung war er im Yachtclub Plochingen als Jugendwart tätig.