Bußgeld in den Niederlanden

Das kann teuer werden …

Die Niederlande sind eine Nation von Wassersportlern, die Bootsdichte ist daher entsprechend groß. Da geht es nicht ohne Regeln, und um diese durchzusetzen werden auch saftige Bußgelder auferlegt.

Die Niederlande mit ihren vielfältigen Wassersportrevieren stehen bei deutschen Skippern nach wie vor an prominenter Stelle der Reiseziele. Seit Jahrhunderten haben unsere Nachbarn die Kunst des Wasserbaues perfektioniert. Flüsse wurden umgeleitet, Kanäle gebaut, Deiche errichtet und in großen Poldern neues Land gewonnen. Gemessen am Pegel Amsterdam liegt etwa die Hälfte des Landes nur einen Meter über, rund ein Viertel gar unterhalb des Meeresspiegels. Dieses filigrane wasserbauliche Kunstwerk gilt es zu schützen. Hinzu kommt die teilweise recht große Verkehrsdichte, ein Mix aus Freizeit- und Berufsschifffahrt. Hat letztere Fraktion in Deutschland grundsätzlich Vorfahrt, wurde dies in den Niederlanden geändert. Hier gilt rechts vor links, wenngleich der Sportbootskipper nicht unbedingt auf sein Recht bestehen sollte. Der Klügere gibt bekanntlich nach. Was er aber unbedingt beachten muss: Zeigt ein Berufsschiff die blaue Tafel und zeigt damit an, dass die Begegnung Steuerbord an Steuerbord geschehen soll, muss sich auch das Sportboot daran halten. Alte Hasen werden es wissen: Übertretungen von Reglementierungen werden in den Niederlande schnell und empfindlich geahndet. Das gilt auch auf dem Wasser. Dabei werden auch Verhaltensweisen bestraft, die auf deutschen Gewässern nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Zumindest nicht, solange kein Unglück geschieht, dann entscheiden hier die Gerichte. Der erste gravierende Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden ist die Klassifizierung von schnellfahrenden Booten. Das sind alle Sportboote, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob sie dieses Limit zum Zeitpunkt der Kontrolle auch überschritten haben. Die Person am Ruder muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ist sie jünger, werden 180 € aufgerufen. Diese Boote müssen eine Quick-Stop-Vorrichtung haben. Wenn nicht, wird die Bordkasse um 230 € leichter. Der gleiche Betrag ist fällig, wenn die Quick-Stop-Leine nicht angelegt ist. Auch Rettungswesten für jede Person an Bord sind Pflicht. Fehlen sie oder sind sie nicht griffbereit, wechseln 45 € pro Crewmitglied den Besitzer. Ein nicht vorhandener Feuerlöscher schlägt mit 140 € zu Buche, der fehlende Radarreflektor bei unsichtigem Wetter mit 170. Ist das Boot nicht ordnungsgemäß registriert, werden 130 € kassiert, liegt die Urkunde dummerweise zu Hause oder im PKW sind es immer noch 90 €. In die Rubrik »schnelle Motorboote« fallen wohl auch die fälligen Bußgelder für Verstöße beim Wasserskifahren. Dem Sport zu frönen ohne zweite Person als Beobachter an Bord, wird mit 230 € geahndet. Der gleiche Betrag wird fällig, gibt man sich dem Genuss außerhalb der ausgewiesenen Zonen hin. Auch bei Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen verstehen die Beamten der Rijkspolitie te water keinen Spaß. Die sind ja auch nicht aus Lust und Laune erlassen worden, sondern aus gutem Grund. Zumindest der untere Bereich der Skala kann auch Verdrängerkapitäne treffen. Wer mehr als 6 km/h zu schnell dem Ziel entgegenstrebt, zahlt 90 €. Das ist steigerungsfähig! Zwischen 6 und 15 km/h Überschreitung werden 130 € kassiert, zwischen 15 und 25 km/h wohlfeile 200. Für Verstöße bis 45 km/h über dem Limit zahlt man mal eben 450 €, am liebsten in bar. Den darüberliegenden Bereich regeln dann die Gerichte …

Den ganzen Bericht lesen Sie in SKIPPER 03/2014
Text & Fotos: Klaus Schneiders

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