Seenotsignalmittel

Gefahren wie ein Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse,  plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch die direkte Gefährdung durch ein anderes Boot können jederzeit auftreten. Anhand von Seenotsignalmitteln kann man in solchen Situationen auf sich aufmerksam machen, daher gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Skippers, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Natürlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden. Pyrotechnische Signalmittel dürfen jedoch nur Personen überlassen werden, die dazu berechtigt sind. Während Handfackeln, Signalgeber und einige Rauchsignale (Unterklasse T1) von jedem, der das 18. oder 16. Lebensjahr vollendet hat, verwendet werden dürfen, ist für Signal- und Fallschirmraketen (Unterklasse T2) eine „Befreiung nach dem Sprengstoffgesetz“ erforderlich. Für Signalpistolen wird sogar eine Waffenbesitzkarte notwendig. Diese kann nach der Zusatzprüfung beantragt werden.

Diesen zweiteiligen Praxisbericht lesen Sie in Skipper 04 und 05/2003

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