Jeder Skipper legt Wert auf ein sauberes, intaktes Boot. Dazu gehört auch das Führen von Flaggen. Das hat eine lange Tradition und international gelten einheitliche Regeln, an die man sich halten sollte.
Es soll Fälle gegeben haben, da wurden Gastliegern die miesesten Plätze im ansonsten übersichtlich belegten Yachthafen zugewiesen. Fernab der sanitären Einrichtungen und ohne Strom- und Wasseranschluss. Was war passiert? Die Reaktion des Hafenmeisters kann viele Gründe haben, jeder hat ja mal einen schlechten Tag. In einem konkreten Fall lag es aber an dem respektlosen Umgang mit der Flagge des Gastlandes! Die wehte zwar am Geräteträger, doch an der falschen Bootsseite und dazu noch falsch herum – geht gar nicht! Was für eine Welle wegen eines kleinen Stückchen Stoffs, mag mancher denken. Doch andere Länder, andere Sitten. Dabei hat das korrekte Führen der unterschiedlichen Flaggen und Stander auch in Deutschland eine lange Tradition.
Auf den Binnenwasserstraßen ist das Führen der Nationalflagge schwarz-rot-gold, gerne immer noch als »Adenauer« bezeichnet, nicht zwingend vorgeschrieben. Auf den Seeschifffahrtsstraßen dagegen wohl. Der korrekte Platz für das Tuch ist das Heck, gerne mittig, es darf aber auch seitlich flattern. Die Größe richtet sich nach der des Bootes. Immer wieder sieht man Sportsfreunde mit der EU-Flagge und das klein als Gösch eingeklinkte Deutschland-Emblem. Das geht gar nicht, genauso wenig das Führen der Flagge mit Bundesadler. Das ist Fahrzeugen des Bundes vorbehalten. Was für ein Stress! Dabei ist alles doch so einfach. Die Nationale kommt ans Heck, im Bugkorb kann wahlweise ein Werftwimpel wehen (wenn man denn dem Produzenten wohlgesonnen ist) oder aber das Tuch der Heimathafenstadt oder der Region. Was aber mache ich im Ausland?
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Text & Fotos: Klaus Schneiders