Die auf eine Initiative der Bundestagsabgeordneten Torsten Staffeld (FDP) und Hans-Werner Kammer (CDU) zurückgehende Neuordnung wurde auch in der Öffentlichkeit ausgiebig diskutiert, wobei sich Befürworter und Gegner nichts schenkten. Erstmals wurde das Thema in der Bundestagssitzung vom 1. Dezember 2011 behandelt. An der teils recht kontrovers geführten Diskussion beteiligten sich sowohl im Umfeld als auch in verschiedenen Anhörungen in den zuständigen Bundestagsausschüssen die Vertreter der Wassersportverbände DMYV und DSV als auch der ADAC und die Wirtschaftsverbände Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) sowie der Deutsche Boots- und Schiffsbauer Verband (DBSV).
Wer den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Originaltext liest, der wird erst einmal verwirrt sein. Dort ist nämlich nicht die gesamte Verordnung abgedruckt, sondern lediglich die geänderten Passagen. Um das nun geltende Recht im Kontext zu verstehen, müssen die entsprechenden Formulierungen in die alte Fassung übertragen werden. Das führte Mitte Oktober zu unterschiedlichen Deutungen. Mittlerweile hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Internetportal www.elwis.de für Klarheit gesorgt.
Das ändert sich binnen
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative „Segelsurfen“ beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern, damit auch auf dem Rhein.
Das ändert sich buten
Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht. Somit können also im Seebereich auch weiterhin die Jüngsten motorisiert unterwegs sein, solange die Motorleitung 3,68 kW nicht übersteigt und sie die Fahrten nicht gewerbsmäßig unternehmen. Der Gesetzgeber hat einmal mehr an alles gedacht …
Den ganzen Bericht lesen Sie in Skipper 12/2012